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218504

(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.

Rechtssoziologie

Hubert Rottleuthner

pp. 70-75

Dies ist keine Übersicht über ›Rechtssoziologie‹, sondern der Versuch, zentrale Berührungspunkte von Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie (und Rechtstheorie) herauszuarbeiten (vgl. Rottleuthner 1981). Versteht man Rechtssoziologie als eine empirisch verfahrende Disziplin, liegen die Berührungspunkte vor allem dort vor, wo in der Rechtsphilosophie Behauptungen aufgestellt werden, die empirisch geprüft werden könnten, von Rechtsphilosophen aber im Bereich ihrer zumeist begrifflichen und normativen Analysen nicht überprüft werden, oder dort, wo Begriffe in unterschiedlicher Bedeutung in den Bereichen der Rechtssoziologie und der Rechtsphilosophie verwendet werden.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_16

Full citation:

Rottleuthner, H. (2017)., Rechtssoziologie, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 70-75.

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