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(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.
Als von Natur bestehend wird eine Norm vorgestellt, die einen nicht-menschlichen Ursprung besitzt und Maßstab der vom Menschen gesetzten Normen sein soll. Positiv ist eine Norm hingegen dann, wenn sie gesetzt und durchgesetzt wird. Naturrecht und positives Recht sind Normen, die sich durch Herkunft und Wirkung voneinander unterschieden. Ihr Einfluss aufeinander wird von Naturrechtslehren bzw. Non-Positivisten und Rechtspositivisten verschieden beurteilt.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_3
Full citation:
Kirste, S. (2017)., Naturrecht und Positives Recht, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 15-24.
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