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215201

(2017) Handbuch Verantwortung, Dordrecht, Springer.

Verantwortung, Determinismus und Indeterminismus

Gerhard Roth

pp. 295-313

Der dem Strafrecht zugrunde liegende alternativistische Begriff der Willensfreiheit schreibt dem Menschen die Fähigkeit zu, sich in seinen Entscheidungen über die Grenzen des naturgesetzlichen Geschehens hinwegzusetzen. Eine solche Zuschreibung widerspricht jedoch gegenwärtigen psychologischen und neurobiologischen Erkenntnissen über die Steuerung menschlichen Verhaltens. Dabei ist es irrelevant, ob Vorgänge in unserem Gehirn streng deterministisch ablaufen oder zumindest auf unterer Ebene indeterministisch bzw. chaotisch-deterministisch ablaufen. Es bleibt aber die Tatsache, dass sich Menschen frei fühlen, indem sie ihrem personalen Willen folgen können. Dies setzt die Abwesenheit von äußerem und innerem Zwang voraus. Ein Abwägen tritt auf, wenn widerstreitende Motive vorhanden sind. Es erweist sich als sinnvoll, den im Strafrecht vorherrschenden alternativistischen Begriff der Willensfreiheit durch den zivilrechtlichen Begriff der Verantwortung für das eigene Tun unabhängig von einer persönlichen Schuld zu ersetzen. Hierbei muss nicht die Existenz und Wirkung eines metaphysisch (d. h. jenseits des Naturgeschehens) wirkenden freien Willens angenommen werden.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-658-06110-4_14

Full citation:

Roth, G. (2017)., Verantwortung, Determinismus und Indeterminismus, in L. Heidbrink, C. Langbehn & J. Loh (Hrsg.), Handbuch Verantwortung, Dordrecht, Springer, pp. 295-313.

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