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197921

(2019) Aufführen – Aufzeichnen – Anordnen, Dordrecht, Springer.

Anordnung und Rahmung von Falldarstellungen am Beispiel der gerichtspsychiatrischen Konstruktion des Falls Pierre Rivière

Susanne Düwell

pp. 237-255

Am Beispiel des Falls Pierre Rivière, der 1835 seine Mutter und zwei Geschwister erschlagen hat, wird herausgearbeitet, wie die Selektion, Anordnung und Rahmung des Aktenmaterials die verschiedenen Konstruktionen eines Falls bestimmt. Zum einen differieren Fallkonstruktionen je nach der Wissensordnung, dem disziplinären oder dem institutionellen Zusammenhang, auf den das Besondere des Einzelfalls bezogen wird, zum anderen ist entscheidend, wie ein Ereignis mit seiner Vorgeschichte verbunden und auf welche Folge hin es finalisiert wird, welche Zäsuren gesetzt werden; dies ist von besonderer Bedeutung für die narrative Konstruktion von juristischen und gerichtspsychiatrischen Falldarstellungen, die das Verbrechen rückbeziehen auf die Lebensgeschichte des Angeklagten, um zu einer Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit des Täters zu gelangen. Der Fall ist insofern nicht mit einem Ereignis zu identifizieren, sondern er ist das Ergebnis der Polyphonie heterogener Diskurse und narrativer Konstruktionen.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-658-20151-7_13

Full citation:

Düwell, S. (2019)., Anordnung und Rahmung von Falldarstellungen am Beispiel der gerichtspsychiatrischen Konstruktion des Falls Pierre Rivière, in M. Ankele, S. Ledebur & C. Kaiser (Hrsg.), Aufführen – Aufzeichnen – Anordnen, Dordrecht, Springer, pp. 237-255.

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