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193650

(2010) Reinheit des Rechts, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – "reines" Recht?

Hans-Peter Haferkamp

pp. 79-99

Denkt man an die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, so denkt man an die Begriffsjurisprudenz. Die Begriffsjurisprudenz führte – da ist man sich seit langem einig – zu einer "Entfremdung zwischen Recht und Gesellschaft, zwischen Recht und Realität", zu einer Abschneidung "der gesellschaftlichen, politischen und moralischen Wirklichkeit des Rechts' bzw. der "Lebenswirklichkeit", Begriffsjurisprudenz sei also ganz frei von "außerjuristischen Wertungen". Anscheinend also ganz "reines' Recht.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-531-92443-4_4

Full citation:

Haferkamp, H. (2010)., Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – "reines" Recht?, in O. Depenheuer (Hrsg.), Reinheit des Rechts, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 79-99.

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