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204723

(2011) Philosophie, Stuttgart, Metzler.

Rechtsphilosophie

Nele Schneidereit

pp. 291-301

Recht ist ein zentraler Bezugspunkt unseres Alltags. Die durch Gesetze festgelegten Rechte und Verbote durchziehen unsere Lebenswelt und sind uns mehr oder weniger bewusst. Das Bewusstsein, bestimmte Rechte zu haben, ist dabei konstitutiv für unser Selbstbild. Ein kulturell-historisch sowie individual-geschichtlich geprägtes Rechtsbewusst-sein lässt uns Situationen unter Begriffen der Rechtmäßigkeit beurteilen. Häufig nehmen wir z.B. in unseren persönlichen Beziehungen an, dass in der Vergangenheit ausgeprägte Gewohnheiten uns ein Recht auf den Anspruch der Fortführung dieser Gewohnheiten geben. Dabei ist uns klar, dass solche Rechte von ganz anderem Charakter sind, als die, die uns als Bürgern eines Staates gewährt werden. Der Staat darf andere zwingen, den Einzelnen nicht in der Ausübung seiner Rechte einzuschränken, ebenso wie er in vielen Fällen zwingen darf, den rechtlichen Pflichten nachzukommen.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-00402-4_17

Full citation:

Schneidereit, N. (2011)., Rechtsphilosophie, in P. H. Breitenstein & J. Rohbeck (Hrsg.), Philosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 291-301.

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